Nachrichten

08.05.2021 - Info an die Betriebe

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Ausbilderinnen und Ausbilder,
im Folgenden einige Informationen zum Schulbetrieb in den nächsten Wochen:

Beschulung in den nächsten Wochen

Momentan gilt in Bayern für die Beschulung der Inzidenzwert 100. Das bedeutet, wird dieser überschritten werden nur noch Abschlussschüler beschult, liegt er darunter dürfen alle anderen in den Präsenz- bzw. Wechselunterricht.

Stand heute können wir nicht abschätzen, ob der Unterricht vor den Pfingstferien noch an einzelnen Tagen stattfinden wird. Dazu muss der Wert 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten werden, so dass am siebten Tag die Schule wieder öffnen kann. Beispiel: Der Wert liegt an den Tagen Dienstag bis Samstag unter 100, dann wäre ab Montag die Schule wieder geöffnet. Oder: Der Wert liegt an den Tagen Samstag bis Mittwoch unter 100, dann wäre die Schule am Freitag wieder auf.

Ab 07.06. (nach den Pfingstferien) kommt der I-Wert der Bundesnotbremse (165) auch für die weiterführenden Schulen zum Tragen.

Unter diesem Wert findet der Wechsel- bzw. Präsenzunterricht nach dem bisherigen Plan für ALLE SchülerInnen statt. Vorsichtig optimistisch gehen wir davon aus, dass das nach den Pfingstferien der Fall sein wird.

Sobald uns verlässliche Informationen aus dem KuMi vorliegen, finden Sie diese auf der Homepage.
Bitte informieren Sie sich dort ab Mitte der zweiten Ferienwoche.

Brückentag am 14.05.2021

Bitte beachten Sie, dass am Freitag, 14.05.2021, kein Unterricht, auch nicht in digitaler Form, stattfindet.

Testpflicht

Die Testpflicht in der Schule bleibt bestehen. Alternativ kann auch das Ergebnis eines Schnell- oder PCR-Tests vorgelegt werden, das nicht älter als 24 Stunden ist. Vollständig Geimpfte sind ab dem 15. Tag nach der Zweitimpfung von der Testpflicht befreit. Dies gilt auch für SchülerInnen die vollständig von einer Coronainfektion genesen sind.

Die Coronainfektion muss mindestens 28 Tage, darf jedoch nicht mehr als 6 Monate zurückliegen.

Sie muss durch das positive Testergebnis (es gelten nur Nachweise aus Ländern der EU) oder den Quarantänebescheid des Gesundheitsamtes und ein darauffolgendes negatives Testergebnis nachgewiesen werden.

Für Testverweigerer muss kein gesonderter digitaler Unterricht angeboten werden.

Sicherlich geht es Ihnen wie uns – wir sehen ein ganz kleines Licht am Ende des Tunnels. Es sieht doch so aus, als würden wir uns, wenn auch in kleinen Schritten, der Normalität nähern.
Nun gilt es, für die nächsten Wochen noch mit der besonderen Situation umzugehen und zu hoffen, dass spätestens mit Beginn des neuen Schuljahres wieder regulärer Schulbetrieb aufgenommen werden kann.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich an unsere Verwaltung, die Lehrkräfte und gerne auch an uns.

Freundliche Grüße

Karin Landgraf und Peter Lutzenberger
Schulleitung